Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes und Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) regt als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe an und fördert diese im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), wenn sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Der KJP ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene, mit der Programmstruktur, bestehend aus insgesamt 21 Förderprogrammen, werden die vielfältigen Leistungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe abgedeckt.
Links
Die Richtlinien des KJP können auf der Seite des BMFSFJ unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend… abgerufen werden.
Unter folgendem Link finden Sie eine Zusammenfassung zu den Richtlinien und Fördermöglichkeiten durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes:
Zusammenfassung_KJP Richtlinien_Bund
Weitere Angaben zu den Richtlinien und den genauen Förderbeträgen, sowie Formblättern unter: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/richtlinien-kjp-stand-april-